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   OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2375
OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung Arztes Abhandenkommen Kleidung Kleidungsstück

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 688, 611, 242, 276, 278
    Haftung Arztes Abhandenkommen Kleidung Kleidungsstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des niedergelassenen Arzts für im Rezeptionsbereich der Praxis abhandengekommene Kleidungsstücke der Patienten; Übernahme einer besonderen Aufbewahrungspflicht

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 688; BGB § 611; BGB § 242; BGB § 276; BGB § 278
    Bei einem niedergelassenen Arzt abhandengekommene Kleidungsstücke des Patienten

  • RA Kotz

    Arztpraxis: Entsteht Verwahrungsvertrag über aufgehängte Kleidung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 688, 611, 242, 276, 278
    Keine Haftung des Arztes für das Abhandenkommen von Kleidungsstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Haftung für Garderobe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Garderobendiebstahl beim Arzt: Arzt haftet nicht für Praxisgarderobe - Teures Pelzcape entwendet / Im Regelfall besteht keine Nebenverpflichtung des Arztes zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 348
  • VersR 1999, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 26 U 4/23

    Obhutspflicht der Klinik

    Mit ihrer auf vollständige Klageabweisung gerichteten Anschlussberufung macht die Beklagte geltend, dass bereits keine Nebenpflicht zur Verwahrung (Verweis auf OLG Köln, Urteil vom 01.10.1997 - 5 U 63/97) festzustellen sei.

    Gleichwohl sei angemerkt, dass sich das von der Beklagten mehrfach zitierte Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 1997 - 5 U 63/97 -, juris, in dem dieses eine Verwahrungspflicht ablehnt, auf ein bei einem niedergelassenen Arzt freiwillig abgelegtes wertvolles Pelzcape bezog, das ein Patient an einem Garderobenhaken im Rezeptionsbereich der Praxis abgehängt hatte, anstatt es - was möglich gewesen wäre - in den Untersuchungsraum mitzunehmen.

  • LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12

    Anspruch eines Patienten auf Leistung von Schadensersatz gegen den

    Eine abweichende Auffassung ist auch aus Entscheidungen des Reichsgerichts (aaO) und des OLG Köln (MDR 1998, 348) schon insofern nicht ableitbar, als beiden Entscheidungen Sachverhalte zugrunde liegen, in denen Garderobe im Wartezimmer abgelegt wurde, ohne dass dies zum Zwecke der Untersuchung geboten war.
  • AG Bad Segeberg, 27.06.2013 - 17a C 5/13

    Verwahr- und Schutzpflichten des Inhabers einer Ballettschule im Hinblick auf von

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Gelegenheit zum Abstellen von Sachen oder Ablegen von Kleidung gegeben wird (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.02.1980 - VIII ZR 33/79, NJW 1980, 1096 f.; OLG Köln, Urt. v. 01.10.1997 - 5 U 63/97, MDR 1998, 348 f.; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 688 Rn. 6).

    Im Übrigen könnte eine Verwahrungspflicht der Beklagten allenfalls dann bestehen, wenn sie die Klägerin angewiesen hätte, ihr Handy im Umkleideraum aufzubewahren (vgl. OLG Köln, Urt. v. 01.10.1997 - 5 U 63/97, MDR 1998, 348 f.) oder für die Beklagte aufgrund gehäufter Diebstahlsfälle vor dem in Rede stehenden Vorfall hinreichender Anlass zu erhöhten Schutzvorkehrungen bestand.

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